Unter Beachtung aller kaufmännisch-wirtschaftlicher, vertraglich-rechtlicher und bautechnischer Belange bieten wir Ihnen die Durchführung nachfolgender Dienst- und Serviceleistungen an:
Kaufmännischer Bereich
- Verwaltung und Vermietung Ihrer Wohn-, Gewerbe- und sonstigen Einheiten, einschl. Mietsondereigentum
- Durchführung von Wohnungsübergaben und –abnahmen
- Ausarbeitung und Abschluss von Mietverträgen
- Abschluss und Kündigung von notwendigen Versorgungs-, Wartungs- und Versicherungsverträgen in Absprache mit Auftraggebern/Eigentümern
- Kontaktpflege mit Eigentümern, Mietern und Dritten
- Durchführung von Mietersprechstunden
- Telefon- und Schriftverkehr mit Eigentümern, Mietern, Behörden, Handwerkern und Dritten soweit dies die objektspezifischen Belange betrifft
- Ausarbeitung einer objektspezifischen Hausordnung und Kontrolle dieser
- Regulierung bzw. Abwicklung von Versicherungsschäden
- Kostenanalyse bzw. –entwicklung für ein Anwesen/eine Immobilie
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einschließlich der Erstellung des Versammlungsprotokolls
buchhalterische Verwaltung
- Führung einer auf kaufmännischer Grundlage basierenden Buchhaltung
- Durchführung des Mahnwesens für Hausgeld- und Mietzahlungen
- Ausführung aller Zahlungen für die Objekte an öffentliche Medien, einschließlich der Überwachung einer ordentlichen Rechnungslegung
- Erstellung von monatlichen, quartalsweisen oder halbjährlichen Zwischenabrechnungen für die Eigentümer, je nach Vereinbarung
- Erstellung der Jahresabrechnungen für ein Grundstück bis 30. April des Folgejahres, sofern alle Endrechnungen vorliegen
- Erarbeitung von Hausgeld- und Betriebskostenabrechnungen für die einzelnen Eigentümer und Mieter
- Überwachung des Zahlungseinganges bei zu tätigenden Nachzahlungen
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Anpassung der Mieten
- Anlage von Kautionen und deren Verwaltung
bei Wohneigentumsanlagen zusätzlich
- Erarbeitung und Durchsetzung des Wirtschaftsplanes
- Verwaltung von gemeinschaftlichen Geldern
Der Abschluss von Hausmeisterverträgen entfällt, da wir selber alle erforderlichen Hausmeistertätigkeiten durchführen
Hausmeistertätigkeiten
- Gebäudeinnen- und Außenreinigung
- Garten- und Parkanlagenpflege
- Kontinuierliche Überwachung der Bausubstanz des Anwesens durch regelmäßige Objektbegehungen
- Durchführung von Kleinreparaturen
- Einleitung von Instandhaltungsmaßnahmen und Überwachung der durchzuführenden Maßnahmen
- Vermittlung von Fachfirmen und Sachverständigen
- im Bedarfsfall: Erstellung eines Begehungsprotokolls